GftK
GftK Fugenmörtel 2K Plattenfugenmörtel vdw 815 plus wasserdurchlässig 10 kg
2K-PlattenfugenMörtel - Für leichte Verkehrsbelastung
Für die Verfugung von Plattenbelägen mit engen Fugen ab 3 mm, z. B. beim Verlegen von Terrassenplatten, Anlegen von Gartenwegen und Einfahrten.
schnelle, preiswerte und dauerhafte Verfugung
saubere Pflasterflächen
wasserdurchlässig
selbstverdichtend
fließfähig
kehrsaugmaschinenfest
abriebfest
hoher Frost-/Tausalzwiderstand
dauerhaft verfüllte Fuge
auch bei Regen und niedrigen Temperaturen verarbeitbar
verminderte Unfallgefahr
umweltverträglich
BeschreibungReaktionsharzgebundener, wasserdurchlässiger Fugenmörtel mit abgestufter Mineralkornmischung.
Bindemittel: zweikomponentiges, lösemittelfreies, hochmodifziertes, wasseremulgierbares Epoxidharz
Fugenbreite: durchgängig mindestens 3 mm
Fugentiefe: bei befahrenen Flächen volle Fugentiefe, in gebundener Bettung mind. 20 mm,in ungebundener Bettung mind. 30 mm
Lieferform: PP-Eimer 10 kg
Materialkennwerte
Biegezugfestigkeit: ca. 6,0 N/mm²
Druckfestigkeit: ca. 15,0 N/mm²
Wasserdurchlässigkeit: 0,67 · 10 -3 m/s (bei 10% Fugenanteil ca. 4 l/m²/min)
Lagerstabilität: 1 Jahr trocken und frostfrei
Verarbeitungsdaten
MV der Komponenten: A : B = 100 : 2,5
Verarbeitungszeit: ca. 10 Minuten bei 20°C nach Materialaufbereitung
Außentemperatur: mind. 3°C, max. 25°C
Untergrundtemperatur: mind. 3°C, max. 25°C
Umwelt
Wassergefährdungsklasse: Harz-Komponente: WGK 2, Härter-Komponente: WGK 2
Entsorgungsschlüssel: Harz-Komponente: 080410, 080499 ; Härter-Komponente: 080409, 080413, 080499
Voraussetzungen:Standfester, tragfähiger, dauerhaft wasserdurchlässiger Untergrund, Fugentiefe ≥ 30 mm (bei befahrenen Flächen volle Fugentiefe), Fugenbreite durchgängig ≥ 3 mm, Außen- und Objekttemperaturmind.3 °C bis max. 25 °C.
Testfläche:Bei einigen Natur- und Betonsteinplatten kann es durch den Kontakt zwischen vdw 815 plus 2K-PlattenfugenMörtel und Steinoberfläche zu optischen Veränderungen, wie zum Beispiel Dunkelfärbung und/oder Fleckenbildung kommen. Generell empfehlen wir eine Testfläche anzulegen.
Vorbereitung:Oberfläche des zu verfugenden Objektes rückstandsfrei reinigen.
Vornässen:Fläche satt vornässen. Beim Vornässen und Abreinigen generell sauberes und kaltes Leitungswasser verwenden!
Fugenmörtel mischen:Mineralstoff vormischen, dann Bindemittel zugeben und mit Bohrmaschine und Rührkorb ca. 3 Minuten homogen mischen. Unvermischte Bestandteile dürfen nicht verarbeitet werden. Der Mischung darf kein Wasser zugegeben werden.
Verfüllen der Fugen:Mörtel sofort mit dem Hartgummischieber und leichtem Wassersprühstrahl intensiv bis zur vollständigen Fugenfüllung einarbeiten. Während der Verarbeitung sollte die Fläche ständig nass gehalten werden. Es empfiehlt sich, die Verfugung vom höchsten zum niedrigsten Punkt durchzuführen.
Abfegen/Reinigen:Überschüssigen Mörtel unmittelbar mit leichtem Wassersprühstrahl bis zur vollständigen Entfernung von der Oberfläche abreinigen. Es ist darauf zu achten, dass die Reinigung in Richtung noch nicht verfugter Bereiche erfolgt. Letzte Mörtelreste mit ggf. feuchtem Kokosbesen abfegen. Mörtelreste nicht in noch offene Fugen einkehren. Hierbei ist darauf zu achten, dass weder Spülwasser noch Mörtelreste auf der Oberfläche verbleiben.
Nachbehandlung:Die folgenden Punkte beziehen sich auf eine Temperatur von 20 °C und 65 % relative Luftfeuchte (hohe Temperaturen verkürzen, niedrige Temperaturen verlängern die Aushärtezeit). Absperrung der frisch verfugten Flächen über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden, bzw. solange bis die Belagsoberfläche nicht mehr klebrig ist. Danach sind die Flächen begehbar. Endgültige Verkehrsfreigabe der Flächen frühestens nach 3 – 5 Tagen. Prinzipiell sollte vor der Inbetriebnahme der Flächen eine Festigkeitsprüfung erfolgen.
Beachten Sie in jedem Fall unsere ausführlichen technischen Hinweise zur Verarbeitung unserer Produkte, die Sie kostenlos unter unserer Adresse anfordern können. Technische Änderungen vorbehalten. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an unsere Abteilung Anwendungstechnik. Grundlage sind unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.
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